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Absauganlagen vermeiden “dicke” Luft am Arbeitsplatz

Der Betriebstechniker am Juni 4, 2009 – 9:57 pm1 Kommentar

In vielen Fertigungsbereichen von Industrie- und Handwerksbetrieben ist die Installation einer Absauganlage unabdingbar. Nicht zuletzt die steigende Sensibilität in Bezug auf Gesundheitsschäden durch ungesunde Luft hat dafür gesorgt, dass die Verpflichtung zur Installation von Absauganlagen in viele gesetzliche und berufsgenossenschaftliche Bestimmungen aufgenommen wurde.

Die Ausführungen der Absauganlagen sind inzwischen so vielfältig wie die Anforderungen der Anwender. Besonders bei der Oberflächenbehandlung von Materialien wie Holz und Metall fallen unterschiedlichste Stoffe und Partikel an, die abgesaugt werden müssen. In Lackiererien und Schweißbetrieben sind ebenfalls dringend Absauganlagen erforderlich.

Die exakte Auslegung einer Absauganlage orientiert sich weitgehend an den örtlichen Gegebenheiten, den Fertigungsprozessen und der Art der Partikel.

Allgemein betrachtet ist eine Absauganlage ein Filtersystem, dass feste oder flüssige Partikel aus Umgebungsluft oder Abluft heraus filtert. Bei vielen Absaugungen erzeugen Ventilatoren oder Gebläse einen Luftstrom, durch den dann die Partikel gefiltert werden. Um effiziente Ergebnisse zu erhalten, ist es gut, wenn die Absauganlage möglichst nahe am Ort der Entstehung der Emissionen installiert wird.

Andere Absauganlagen z.B. für Gase, haben einen Kohlefilter oder einen Nassabscheider. Hierbei wird die Luft nach der Reinigung durch die Absauganlage entweder wieder zurückgeführt oder nach außen geleitet.

Bei größeren Absauganlagen gibt es Eckpunkte, die auf jeden Fall beachtet werden sollten: Die Mindestluftgeschwindigkeiten, die vom Hersteller der Maschinen festgelegt sind, müssen an den Schnittstellen zur Absaugung erreicht werden. Beim Anbringen von Ventilatoren müssen gegebenenfalls Lärmminderungsmaßnahmen vorgesehen werden.

Die Bestimmungen zum Brand- und Explosionsschutz sind bei Absauganlagen sehr wichtig; sie sind auf jeden Fall einzuhalten, da erhebliche Brand- und Explosionsgefahren von Absaugungen ausgehen können.

Absauganlagen jeder Art sind regelmässig zu überprüfen, die Prüfung muss dokumentiert werden.

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